1. Schutzvertrag

Wir vermitteln nur mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebühr. Zukünftige Halter, die den Schutzvertrag unterschreiben, verpflichten sich, die Tiere nach §2 des Tierschutzgesetzes zu halten und ihnen die bestmögliche medizinische Behandlung bei Krankheit zukommen zu lassen. Wir wollen sicher gehen, dass unsere Tiere nicht in die falschen Hände geraten. Hier können Sie sich unseren Schutzvertrag anschauen: Schutzvertrag


2. Schutzgebühr

Mit der Schutzgebühr wollen wir unsere Nottiere schützen. Sie ist kein "Kaufpreis", sondern hilft uns, zukünftige Nottiere versorgen zu können. Die Höhe soll "Spontankäufe" verhindern. Alle unsere Tiere werden gesund (heißt tierärztlich gecheckt) abgegeben, frei von Darmparasiten (standardmäßige Kotuntersuchung auf Kokzidien und Würmer), Böckchen immer kastriert und Kaninchen immer geimpft (Myxomatose & RHD).

Die Schutzgebühr beträgt für Meerschweinchen:
Weibchen 20 Euro
Kastrierte Bock 35 Euro
(Kastriertes Weibchen 50 Euro).

Die Schutzgebühr beträgt für Kaninchen:
Weibchen 25 Euro
Kastrierte Rammler 40 Euro
(Kastriertes Weibchen 55 Euro).


3. Weitergabe und Rücknahme

Eine Weitergabe des Tieres ist vertragswidrig. Sollte das Tier wieder abgeben werden müssen, ist der Halter verpflichtet das Tier an uns zurück zu geben. Ebenfalls sind wir verpflichtet das Tier in einem angemessenen Zeitrahmen zurück zu nehmen.

4. Vor- und Nachkontrollen

Wir vermitteln Nottiere nur mit einer persönlichen In-Augenschein-Nahme des zukünftigen Zuhauses. Wir wollen uns persönlich versichern, dass die Tiere, die wir gesund gepflegt und gehegt haben, es weiterhin gut haben werden. Desweiteren finden, wenn die Möglichkeiten es zulassen, Nachkontrollen statt. Dann werden wir, natürlich mit Ankündigung, noch einmal nach dem Rechten sehen. In den meisten Fällen bekommen wir aber von den neuen Haltern ein Feedback und viele schöne Bilder, die dann unter *Feedback* zu bewundern sind.

5. Haltungsbedingungen

Wir vermitteln Meerschweinchen in Ställe, die dauerhaft (also 24 Stunden am Tag) mindestens 0,5m2 pro Tier Platz bieten. Kaninchen haben einen Platzanspruch von 2m2 pro Tier. Natürlich vermitteln wir nicht in Einzelhaltung. Weibchen werden nicht in Haushalte mit unkastrierten Böckchen vermittelt. Außerdem legen wir Wert auf artgerechte (getreidefreie) Ernährung und wünschen uns diese auch von den zukünftigen "Adoptiveltern" unserer Nottiere.


6. Meerschweinchen, Kaninchen und Kinder

Grundsätzlich vermitteln wir Meerschweinchen nur zu Meerschweinchen und Kaninchen nur zu Kaninchen. Ausnahmen gibt es hierbei jedoch, wenn ausreichend Platz ist und natürlich von jeder Art mindestens 2 Vertreter vorhanden sind.
Wir vermitteln nur an volljährige Personen. Kinder unter 18 Jahren dürfen nur mit der Erlaubnis und Unterschrift ihrer Eltern ein Tier aufnehmen. Meerschweinchen sind keine Kuscheltiere und sind für Kinderzimmerhaltung in den meisten Fällen nicht geeignet. Wünschen Sie sich Meerschweinchen für Ihre Kinder, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir können dann alles Weitere klären.


7. Zucht

Nein! Alle Meerschweinchen, die wir vermitteln, werden ausschließlich als Liebhabertiere in ein neues Heim weitergegeben und dürfen nicht zur Zucht "benutzt" werden. Alle unsere Böcke vermitteln wir nur kastriert und zu Weibchen erst nach einer 6-wöchigen Wartezeit nach der Kastration. In Haushalte mit unkastrierten Böckchen vermitteln wir keine Weibchen.


8. Bundesweite Vermittlung

Ja, wir vermitteln bundesweit. Mit einer Mitfahrgelegenheit kann das Schweinchen in ganz Deutschland zu Ihnen gebracht werden. In welcher Pflegestelle das gewünschte Schweinchen gerade wohnt und auf ein neues Heim wartet, sehen Sie in der Beschreibung der Vermittlungstiere.


9. Außenhaltung

Natürlich vermitteln wir unsere Schnuten auch in Außenhaltung. Es gibt aber einige Faktoren, die dabei berücksichtigt werden müssen: Das Außengehege muss ordentlich und von allen Seiten abgesichert sein. Bei ganzjährige Außenhaltung natürlich auch winterfest, desweiteren können nur Gruppen ab 4 Tieren ganzjährig draußen wohnen. Und natürlich können Schweinchen, die bei uns in Innnenhaltung wohnen, nur während der Sommermonate in Außenhaltung vermittelt werden. Schweinchen, die bei uns auch in Außenhaltung untergebracht sind, können selbstverständlich das ganze Jahr über auch in Außenhaltung vermittelt werden.


10. Reservierung

Die Vermittlungsschweinchen werden erst dann als fest reserviert auf unserer Homepage gekennzeichnet, wenn von beiden Seiten aus dem Umzug des Schweinchens nichts mehr im Weg steht, das heißt, wenn die neuen Halter alle Vermittlungsbedingungen nachweislich erfüllen (Vorkontrolle stattfand) und die Schutzgebühr zumindest angezahlt ist. Es ist in keinem Fall möglich eine einmal eingegangene Schutzgebühr/Reservierungs-anzahlung zurückzuzahlen, es sei denn, das Tier ist aus gesundheitlichen Gründen zum Zeitpunkt der Abholung nicht vermittelbar.